Ablauf des Nachlassverfahrens

Der mit der Inventur beauftragte Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin setzt sich mit Ihnen in Verbindung. Sie werden eingeladen, uns über die Vermögensverhältnisse der verstorbenen Person genaue Angaben zu machen. Die Guthabenstände per Todestag (z.B. Postfinance, Arbeitgeber, Bank, Versicherungsgesellschaft etc.) fordern wir auf Grund Ihrer Angaben bei den zuständigen Firmen, Banken oder Versicherungsgesellschaften direkt an. Auch die Vorsorgeleistungen der Banken und Versicherungsgesellschaften gehören aus steuerrechtlichen Gründen in unserem Inventar vermerkt. Ihre Angaben müssen der Wahrheit entsprechen und vollständig sein, was Sie uns mit Ihrer Unterschrift auf einer Erklärung zu bestätigen haben.
Erst nachdem uns alle Angaben vorliegen und Sie uns die Aufstellung über die Bestattungsauslagen und die übrigen Verbindlichkeiten eingereicht haben, können wir das Inventar erstellen. Bis es soweit ist, können einige Monate verstreichen.
Vom Inventar erhalten Sie ein Exemplar mit eingeschriebener Post zugestellt. Dies deshalb, weil die Frist zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft mit dieser Zustellung zu laufen beginnt.

Sicherungsmassnahmen wie eine Siegelung einer Wohnung oder die Sperrung von Bankkonten ordnet die Vorsteherin des Erbschaftsamtes auf begründetes Begehren eines Berechtigten bzw. Erben oder bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen an. Sie erfolgen aber nicht automatisch.

Die oben aufgeführten Punkte stellen zwar die wesentlichsten, jedoch nur einen Teil der möglicherweise im Rahmen eines Nachlassverfahrens anfallenden Arbeiten dar. Bis ein Erbfall erledigt ist, dauert es einige Monate oder auch ein Jahr und (in komplizierten Fällen) auch länger.
Damit der Erbfall von uns möglichst zügig abgewickelt werden kann, sind wir auf Ihre (teils gesetzlich vorgeschriebene) Mithilfe angewiesen. Sie können uns behilflich sein, indem Sie uns alle notwendigen Angaben möglichst rasch und vollständig liefern. Beachten Sie bitte auch die Ihnen im Laufe des Verfahrens übergebenen gesetzlichen Vorschriften.